19.05.2019 Druckversion

Rechtsbruch und Völkermord

Erklärung der AG Cuba zu den Angriffen der US-Polizei in die venezolanische Botschaft in Washington am 16. Mai 2019 sowie zur Verschärfung der Sanktionen der USA gegen Venezuela, Nicaragua und Kuba.
Karikatur: Osval (Kuba)
Karikatur: Osval (Kuba)

Schwer bewaffnete US-Polizisten drangen am 16. Mai 2019 in die Botschaft Venezuelas in Washington ein und verhafteten die vier anwesenden Aktivisten, die nach Abzug des diplomatischen Personals im April die Botschaft vor einer Inbesitznahme der Putschunterstützer um Guaidó geschützt und verteidigt hatten. Dieser Schutz, diese Verteidigung der Botschaft war von der Bolivarischen Regierung in Caracas ausdrücklich genehmigt worden.

Der Angriff auf die diplomatische Vertretung Venezuelas in den USA ist ein eklatanter Verstoß gegen das Wiener Abkommen über die diplomatischen Beziehungen von 1961. In Artikel 22 heißt es:

„1. Die Räumlichkeiten der Mission sind unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaats dürfen sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten.

2. Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten der Mission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen ...

3. Die Räumlichkeiten der Mission, ihre Einrichtung und die sonstigen darin befindlichen Gegenstände sowie die Beförderungsmittel der Mission genießen Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung.“

Mit dem Bruch dieses völkerrechtlichen Vertrages haben die USA versucht, einen Präzedenzfall für den Umgang mit diplomatischen Vertretungen ihnen unliebsamer Regierungen zu schaffen. Dieser Rechtsbruch beschädigt zudem die „in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Ziele und Grundsätze in Bezug auf die souveräne Gleichheit der Staaten, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und auf die Förderung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen“, zu denen sich die Länder mit dem Wiener Abkommen bekannt haben.

Der Angriff auf die Botschaft Venezuelas in Washington reiht sich ein in die lange Liste von Attacken der USA und ihrer Verbündeten gegen das Bolivarische Venezuela - angefangen mit dem Putschversuch 2002 und der Erdölsabotage 2002/2003 bis zu den Kontensperrungen, dem Raub von Staatseinnahmen Venezuelas, dem Verbot des Kaufs Venezolanischer Staatsanleihen, dem Verbot des Luftverkehrs aus den USA nach Venezuela in den Gegenwart.

Eine aktuelle Studie der Ökonomen Mark Weisbrot und Jeffrey Sachs (Zentrum für Wirtschafts- und Politikforschung in Washington D.C.– CEPR) stellt fest, dass die Sanktionen der US-Regierung allein zwischen 2017 und 1818 mehr als 40.000 Todesfälle in Venezuela verursacht haben. Die wirtschaftliche Situation in Venezuela habe sich durch die Sanktionen weiter zugespitzt. „Die Sanktionen entzogen Venezolanern lebensrettende Medikamente, medizinische Geräte, Nahrungsmittel und andere wichtige Importe“, so die Autoren der Studie. „Dies sei nach US- und internationalem Recht und den von den USA unterzeichneten Verträgen illegal.“ Die US-Sanktionen zielten darauf ab, die Wirtschaft des südamerikanischen Landes zu ruinieren und dadurch einen Regimewechsel herbeizuführen.

Der Angriff auf die diplomatische Mission Venezuelas in Washington und die Verschärfung der Sanktionen gegen das bolivarische Venezuela stehen in direktem Zusammenhang mit den gegenwärtigen Attacken gegen Nicaragua und Kuba. Im November 2018 verabschiedete der US-Senat den sogenannten NICA-Act gegen Nicaragua (Nicaraguan Investment Conditionality Act). Der NICA-Act sieht vor, dass alle Darlehen, die an Nicaragua von den internationalen Finanzorganen ausgereicht werden, von den USA bestimmt werden, es sei denn, die Ortega-Regierung ergreift Maßnahmen, um – nach den Vorstellungen der US-Regierung – die Demokratie wieder herzustellen und freie, gerechte und transparente Wahlen durchzuführen. Gleichzeitig beschloss der US-Senat ein „Menschenrechts-und Antikorruptionsgesetz“, das Strafmaßnahmen gegen die nicaraguanische Regierung vorsieht.

Im Mai 2019 hat die US-Regierung durch die Aktivierung von Teil drei des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes (Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act) von 1996 noch einmal die Blockade gegen Kuba verschärft. Durch diese Maßnahme können US-Bürger vor den Gerichten ihres Landes gegen jeden Ausländer klagen, der mit „US-Eigentum“, das von Kuba nach der Revolution verstaatlicht wurde, „illegal Handel treibt“. Die Aktivierung von Teil drei des Helms-Burton-Gesetzes kann dazu führen, dass sich internationale Unternehmen aus dem Kubageschäft zurückziehen.

Solche Sanktionen und Blockaden, die z.B. verhindern, dass lebenswichtige Medikamente auf dem Weltmarkt gekauft oder in die betroffenen Länder geliefert werden können, müssen laut „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ (UNO, 1948) als Völkermord bewertet werden. In dieser UN-Konvention, die 149 Staaten ratifiziert haben, wird Völkermord als Handlung definiert, die begangen wird, um „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Artikel 2 definiert als Völkermord nicht nur die Tötung von Mitgliedern der Gruppen, sondern auch „die Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden sowie die „vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“. In Artikel 3 dieser UN-Konvention ist festgelegt, dass auch die Aufhetzung zum Völkermord, der Versuch, Völkermord zu begehen, sowie die Teilnahme am Völkermord zu bestrafen sind. So macht sich z.B. die Europäische Union zum Mittäter, wenn sie entsprechende US-Sanktionen unterstützt oder auch die Anwendung US-amerikanischer Blockadegesetze gegen Kuba in der EU entgegen ihren eigenen Regeln nicht verhindert oder „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ ahndet (EU, Verordnung des Rates Nr. 2271/96 ).

Diese Angriffe der USA und ihrer Verbündeten gegen Venezuela, Nicaragua und Kuba sollen zu einem Regime-Change in diesen drei Ländern führen. John Bolton, Sicherheitsberater des US-Präsidenten, bezeichnete im November Venezuela, Nicaragua und Kuba „Troika der Tyrannei“, die man zu Fall bringen müsse. Und US-Vizepräsident Pence spricht in den Medien darüber, „das Diktator-Regime in Havanna zu stürzen“.

Die Mitstreiter*ìnnen der AG Cuba Sí fordern: Hände weg von Venezuela, Kuba und Nicaragua! Jedes Land hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, seinen Entwicklungsweg unabhängig, souverän und nach eigenen Vorstellungen und Zielen selbst zu bestimmen. Die AG Cuba Sí steht weiterhin solidarisch an der Seite Venezuelas, Kubas und Nicaraguas. Wir sind und bleiben solidarisch mit allen fortschrittlichen Kräften, die sich für die Unabhängigkeit und Souveränität ihrer Länder einsetzen und die eine Politik der Armutsbekämpfung, des sozialen Fortschritts und des Friedens verfolgen.

Veröffentlicht in Rund um Kuba | Tags: Blockade, Kuba, Nicaragua, Putsch, Sanktionen, Solidarität, Venezuela