Zynisches Jubiläum: 60 Jahre US-Blockade gegen Kuba
60 Jahre US-Blockade gegen Kuba - 60 Jahre Verbrechen
Vor mittlerweile 60 Jahren verhängten die USA gegen das Nachbarland Kuba eine umfassende Wirtschafts-, Finanz- und Handelsblockade. Sie verletzt die Menschenrechte der 11 Mio. Kubaner:innen in eklatanter Weise, nunmehr seit Generationen.
Den Sieg der kubanischen Revolution unterwandern
Schon vor 1959 und danach hatte die US-Regierung alles unternommen, um den Sieg der kubanischen Revolution gegen die US-gestützte Diktatur des Offiziers Fulgencio Batista zu verhindern und zu zerstören. Dazu gehörten offensive Geheimaktionen und dann z.B. die Weigerung der USA die Einlagen Kubas in US-Banken in Höhe von 424 Mio. US-Dollar, die von Batistas Rädelsführern gestohlen worden waren, an die Republik Kuba zurückgegeben. 1961 brachen die USA die diplomatischen Beziehungen zu Kuba ab und heben die Zuckerquote für Kuba auf dem US-Markt auf.
Verkündung der US-Blockade
Aber da alle diese Versuche, auch eine militärische Intervention (Schweinebucht) zur Unterwerfung des kubanischen Volkes und Zerstörung der Revolution erfolglos blieben, erklärte der damalige US-Präsident John F. Kennedy am 3. Februar 1962 die totale Blockade gegen den Nachbarstaat (Präsidentenerlass 3447). Sie trat am 7. Februar in Kraft.
Und am 24. März 1962 verkündete das US-Finanzministerium das Verbot der Einfuhr für jedes Produkt, das ganz oder teilweise mit Produkten kubanischer Herkunft gefertigt wurde, auch wenn er in einem Drittland erzeugt wurde.
Die seit 60 Jahren bestehende US-Blockade gegen Kuba ist die längste und härteste in der Geschichte der Menschheit und hat bisher - konservativ geschätzt - Schäden in Kuba in Höhe von über 138 Milliarden US-Dollar bewirkt. Andere Schätzungen sprechen sogar von 1 Billion Dollar.
Blockade oder Embargo?
All dies wird von den Tätern (USA) verharmlosend als „Embargo“ bezeichnet, obwohl es Völker- und Menschenrechte in eklatanter Weise verletzt. Das kubanische Volk und die Regierung fordern seither das Ende dieser zerstörerischen Blockade, die die freie Entwicklung in brutaler Weise stört und behindert.
Das Ende der Blockade wird seit Jahrzehnten von allen (außer drei) Regierungen weltweit gefordert (UN-Vollversammlung), von zahlreichen internationalen und nationalen, zivilgesellschaftlichen juristischen Gremien, Organisationen und Persönlichkeiten.
Sanktionierung souveräner Drittstaaten
Demgegenüber befahl Trump besonders brutale Verschärfungen, und Präsident Biden und Außenminister Blinken geben in perfider und heuchlerischer Weise vor, sie wollen mit den neuen zusätzlichen Sanktionen (!) gegen Kuba „das kubanische Volk in seinem Freiheitskampf unterstützen.“ Die US-Blockade verletzt darüber hinaus auch die Handels- und Menschenrechte von zahlreichen Drittstaaten sowie der EU und von Deutschland durch die sogenannten „exterritorialen Effekte“ bzw. „Sekundärsanktionen“.
Damit verhängen die USA willkürliche und hohe Geldstrafen gegen Unternehmen, Banken, Organisationen und Bürger:innen, die in irgendeiner Weise Kontakt mit kubanischen Institutionen und Menschen haben. Unternehmen und Banken in der EU haben daher Angst, mit Kuba zu kooperieren bzw. dort zu investieren.
Damit wird die ökonomische Entwicklung Kubas zusätzlich extrem beeinträchtigt, und es kommen sogar Personen zu Tode, weil z.B. bestimmte medizinische Geräte und Materialien nicht rechtzeitig gekauft werden können. Kubas Regierung spricht daher von „Genozid“ und fordert wo immer möglich ein Ende dieser unmenschlichen, brutalen Blockade.
Schluss mit der Blockade gegen Kuba!
Daher fordert das Netzwerk Cuba mit zahlreichen anderen Organisationen und Persönlichkeiten weltweit US-Präsident Joe Biden und seine Administration auf, die Blockade unverzüglich zu beenden. Und an die deutsche Regierung und die EU richten wir die Forderung, alles zu tun, um die US-Blockade zu stoppen und zu umgehen.
Dazu muss die "Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Europäischen Rates vom 22. November 1996" umgesetzt und die Welthandelsorganisation WTO aufgefordert werden, die US-Regierung wegen ihrer Verstöße gegen die internationalen Handelsgesetze und -grundsätze anzuklagen. Mit einem solchen Vorgehen würde die EU vielen anderen Ländern, Unternehmen und Organisationen ermöglichen, mit Kuba als ganz normalem Handelspartner zu kooperieren.
Stellungnahme des Vorstands des Netzwerks Cuba e.V., 2. Februar 2022