04.02.2013 Druckversion

Kubaner wählten neues Parlament

Verzerrte Berichte in deutschen Konzernmedien
Mehr als 8 Millionen Kubaner wählten National- und Provinzversammlungen
Mehr als 8 Millionen Kubaner wählten National- und Provinzversammlungen

Am Sonntag fanden in Kuba die Wahlen zur Nationalversammlung und zur Zusammensetzung der 16 Provinzparlamente statt. Rund 8,5 Millionen Wahlberechtigte waren aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Über die Wahlen in Kuba berichten deutsche Konzernmedien wie gewohnt einseitig, aus dem Zusammenhang gerissen und verkürzt bis zur Falschaussage. Immer wieder wird behauptet,

  • Oppositionsparteien seien nicht zugelassen,
  • auf jeden Kandidaten entfiele genau ein Sitz,
  • alle Kandidaten würden für die Kommunistische Partei Kubas antreten,
  • es gebe eine Einheitsliste (alle Kandidaten gehören einer Partei an),
  • die Wahlergebnisse stünden vorher fest, da auf den Wahlzetteln nur eine Person angekreuzt werden und der Wahlberechtigte nicht zwischen verschiedenen Kandidaten wählen könne, und
  • die Wahlen seien undemokratisch.

Wer sich die Zeit nimmt, gründlicher zu recherchieren und den Wahrheitsgehalt der verbreiteten Informationen zu prüfen, wird Erstaunliches feststellen.

Das Wahlsystem in Kuba

In Kuba herrscht das Prinzip freier, gleicher und geheimer Wahlen. Eine Wahlpflicht besteht nicht – wobei auch dies immer wieder in den Medien behauptet wird. Kubaner dürfen mit Vollendung des 16. Lebensjahres wählen. In der Wahlperiode 2012/2013 haben rund 200 000 Jungwähler erstmalig ihre Stimme abgegeben.

In Kuba treten bei Wahlen keine Parteien an, sondern Personen. Somit kann auch die Kommunistische Partei PCC nicht auf dem Wahlzettel angekreuzt werden. Auch müssen die Kandidaten weder Mitglied der PCC sein, wie oft behauptet wird, noch irgendeiner anderen Organisation angehören. Insofern kann also von „Einheitslisten“ keine Rede sein.

Auf kommunaler Ebene werden die Kandidaten auf Versammlungen in den Wahlkreisen vorgeschlagen und gewählt. Die Bürger müssen sich zwischen verschiedenen Kandidaten entscheiden können – in keiner dieser Versammlungen darf nur ein einziger Kandidat antreten. Im Herbst 2012 gab es rund 51000 solcher Versammlungen. Für die 14500 Sitze in den Kommunalvertretungen bewarben sich über 32000 Kandidaten. Durch diese Vorgehensweise gibt es auch keine Geld und Material verschlingenden Wahlkämpfe.

Für die Wahlen zu den Provinzparlamenten und zur Nationalversammlung werden Kandidaturausschüsse gebildet, die sich u.a. aus Vertretern der Gewerkschaften, des Frauenverbandes, der Vereinigung der Kleinbauern, der Studentenverbände und der Komitees zur Verteidigung der Revolution zusammensetzen. Sie schlagen Kandidaten aus den von ihnen repräsentierten Organisationen und – bis zu 50 Prozent – aus den kommunalen Vertretungen vor. Die Anzahl der Vorschläge muss mindestens doppelt so hoch sein wie die Zahl der Abgeordneten, die dann pro Bezirk gewählt werden. Die Kandidaturausschüsse müssen die Vorschläge den kommunalen Vertretungen vorlegen; hier erfolgt auch die letztendliche Nominierung.

Diese Namen erscheinen dann auf dem Wahlzettel. Ihre Nominierung wird durch das Abstimmungsergebnis also formal bestätigt. Jeder Kandidat benötigt mindestens 50 % der abgegebenen gültigen Stimmen für den Einzug in die jeweilige Bürgervertretung.

Die Arbeit in den Parlamenten ist ehrenamtlich. Die gewählten Abgeordneten sind ihren Wählern rechenschaftspflichtig; werden sie den Anforderungen an ihre Aufgabe nicht gerecht oder erfüllen sie nicht die Erwartungen ihrer Wähler, können sie zu jeder Zeit abgewählt werden.

Die gegenwärtigen Veränderungen in Kuba schlagen sich auch auf parlamentarischer Ebene in einem Generationswechsel nieder: Der Altersdurchschnitt bei der Zusammensetzung der neuen Asamblea Nacional liegt bei 48 Jahren. Rund zwei Drittel der gewählten Abgeordneten haben noch keine parlamentarische Erfahrung in der Nationalversammlung.

Die Abgeordneten wählen in ihrer ersten Parlamentssitzung aus ihren Reihen den Staatsrat, der die Aufgaben der Nationalversammlung zwischen deren in der Regel zweimal jährlich stattfindenden Vollversammlungen übernimmt. Auch der Vorsitzende des Staatsrats wird von den Parlamentariern in geheimer Abstimmung gewählt. Als höchster Repräsentant des kubanischen Staates ist der Staatsrat gegenüber der Nationalversammlung berichts- und rechenschaftspflichtig und wird vom Parlament kontrolliert. Nationalversammlung und Staatsrat berufen den Ministerrat.

(Quellen: Cuba Sí-Revista 1/2013 und junge Welt vom 1. Februar 2013, Foto: Prensa Latina)

Ausführlichere Informationen und der komplette Artikel zum kubanischen Wahlsystem auf Seite 4 in der neuen Cuba Sí-Revista 1/2013.

 

 

Veröffentlicht in Rund um Kuba | Tags: Medien, Menschenrechte, Wahlen