Satzung der bundesweiten AG Cuba Sí

Satzung der AG Cuba sí in der Partei DIE LINKE. (Stand: 1. April 2023)

Präambel

Im Juni 1991 beschloss der 2. Parteitag der PDS den Start der Solidaritätskampagne „Milch für Kubas Kinder“ und beauftragte die kurz vorher gegründete „Arbeitsgemeinschaft Cuba sí beim Parteivor-

stand der PDS“ (Cuba sí) mit der Umsetzung dieser Kampagne. Nach der Bestätigung der Gründungs-dokumente durch den Parteivorstand der PDS trat die AG Cuba Sí am 23. Juli 1991 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.

Mit dem Ende des Sozialismus in Europa in den Jahren 1989/1990 verlor das sozialistische Kuba seine wichtigsten Handelspartner und seine wichtigsten politischen Verbündeten. Der Außenhandel des Landes brach um rund 85 Prozent ein. Kuba durchlebte eine schwere Wirtschaftskrise, die „Spezial-periode“. In dieser Zeit gründeten sich bundesweit neue Gruppen der Kubasolidarität, von denen sich viele unter dem Dach der AG Cuba sí zusammenfanden. Unmittelbarer Anlass für die Gründung der bundesweiten AG Cuba sí war die Weigerung der damaligen Bundesregierung, den Vertrag zwischen der DDR und Kuba über die Lieferung von Milchpulver nach Kuba fortzuführen. Deshalb konzipierte die AG Cuba sí 1991 die Kampagne „Milch für Kubas Kinder“ und 1992 zusätzlich die Kampagne „Kuba muss überleben“.

Wir, die Mitstreiter*innen von Cuba sí, verstanden diese Solidaritätskampagnen von Anfang an als politische Aufgabe. Unser Grundsatz lautet: Wir wollen mit unserer Solidarität für Kuba dazu beitragen, eine gesellschaftspolitische Alternative zum Kapitalismus zu erhalten und erfolgreich zu gestalten. Wir wollen helfen, damit Kuba seine Vorstellungen, Pläne und Ziele für eine eigenständige Entwicklung, für ein sozialistisches Gesellschaftsmodell umsetzen kann. Darauf richten wir unsere politische Solidaritätsarbeit aus, und jede materielle Hilfe sowie jedes materielle Projekt für Kuba ordnen wir diesem politischen Grundsatz unter.

Aufmerksam verfolgen wir die politische, ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung in Kuba. Dabei leitet uns die Frage: Wie können wir dem sozialistischen Kuba in der jeweils aktuellen Situation am besten helfen? Gemeinsam mit unseren kubanischen Partnerorganisationen entwickeln wir Ideen für Kampagnen und Projekte der politischen und materiellen Solidarität.

Solidarität mit Kuba bedeutet für uns auch Solidarität mit den fortschrittlichen Bewegungen, Parteien und Regierungen in Lateinamerika, im globalen Süden und in der ganzen Welt. Unsere AG Cuba sí ist Teil der internationalistischen Bewegung für eine friedliche und gerechte Welt, gegen Krieg, Imperia- lismus, Faschismus und Rassismus, gegen Ausbeutung, Unterdrückung, Armut und Umweltzerstö- rung. Wir sind der festen Überzeugung, dass jedes Land das Recht hat, seinen eigenen Entwicklungs- weg selbst zu bestimmen für die Unabhängigkeit und Souveränität des eigenen Landes, gegen impe- rialistische Einmischung, gegen Neoliberalismus und Neokolonialismus.

Als Arbeitsgemeinschaft der Partei DIE LINKE tragen wir dazu bei, den Gedanken der Solidarität, des Friedens und des Internationalismus immer wieder in den Beschlüssen, in der Programmatik, in den Wahlprogrammen sowie im Handeln aller Mitglieder der Partei zu verankern und zu festigen.

Kuba braucht auch weiterhin die Solidarität all derer – hier in der Bundesrepublik Deutschland, in Europa und in der ganzen Welt –, die sich für eine gerechte und friedliche Welt einsetzen!

¡Viva Cuba Socialista! ¡Viva la Solidaridad!

 

I. Grundsätze unserer Solidaritätsarbeit

a) Die Arbeitsgemeinschaft Cuba sí (im Folgenden Cuba sí genannt) ist ein bundesweiter innerpartei- licher Zusammenschluss der Partei DIE LINKE.

b) Cuba sí arbeitet im Sinne des Erfurter Parteiprogramms der Partei DIE LINKE von 2011 für die Stärkung der LINKEN als sozialistische, internationalistische, antimilitaristische Kraft in der Bundes- republik Deutschland.

c) Cuba sí verfolgt – wie in der Präambel dieser Satzung beschrieben – in der Solidaritätsarbeit einen politischen Ansatz: Cuba sí will mit ihrer Solidarität für das sozialistische Kuba dazu beitragen, eine gesellschaftspolitische Alternative zum Kapitalismus zu erhalten und erfolgreich zu gestalten. Cuba sí arbeitet dabei mit allen Kräften zusammen, die sich für eine friedliche und gerechte Welt einsetzen, mit allen, die gegen Krieg, Imperialismus, Faschismus und Rassismus, gegen Ausbeutung, Unter- drückung, Armut und Umweltzerstörung kämpfen. In diesem Sinne bedeutet die Solidarität mit Kuba für die Mitstreiter*innen von Cuba sí auch Solidarität mit fortschrittlichen Bewegungen, Parteien und Regierungen in der gesamten Welt.

d) Cuba sí hält engen Kontakt zur Kommunistischen Partei Kubas (PCC), zum Kubanischen Institut für Völkerfreundschaft (ICAP) sowie zu staatlichen Institutionen auf nationaler Ebene, auf Ebene der Provinzen und der Gemeinden in Kuba sowie in der Bundesrepublik Deutschland zur Botschaft der Republik Kuba. Gemeinsam mit ihren kubanischen Partnerorganisationen entwickelt und realisiert Cuba sí die Projektarbeit in Kuba.

e) Cuba sí gestaltet ihre Solidaritätsarbeit im Einvernehmen mit ihren kubanischen Partnerorgani- sationen ohne Einmischung und ohne Bevormundung. Die Solidaritätsarbeit von Cuba sí richtet sich immer an den aktuellen und prioritären Bedürfnissen des sozialistischen Kubas aus. Die Mitstreiter*- innen von Cuba sí betrachten die politische, materielle und finanzielle Solidaritätsarbeit für Kuba als Einheit.

f) Cuba sí pflegt eine enge Zusammenarbeit mit anderen Kuba-Solidaritätsgruppen in der Bundes- republik Deutschland, mit dem Netzwerk Cuba e.V., mit Kuba-Solidaritätsgruppen im Ausland und unterstützt gemeinsame Initiativen.

 

II. Mitarbeit bei Cuba sí

a) Bei Cuba sí können alle Menschen mitarbeiten, die diese Satzung akzeptieren und nach ihr handeln. Eine Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE ist nicht erforderlich. Die Bereitschaft zur Mitarbeit wird in einer schriftlichen Erklärung (Zugehörigkeitserklärung) festgehalten.

b) Cuba sí umfasst alle Cuba sí-Regionalgruppen, die Koordinierungsgruppe Berlin, Cuba sí-Landesarbeitsgemeinschaften in der LINKEN sowie Einzelpersonen.

c) Über Art und Umfang der Mitarbeit bestimmen die Mitstreiter*innen selbst. Dazu gehört auch das Recht, Anregungen und Ideen einzubringen sowie Kritik zu üben.

d) Gegenseitige Achtung, Offenheit und Ehrlichkeit, Toleranz und Solidarität kennzeichnen den Umgang der Cuba sí-Mitstreiter*innen untereinander.

e) Die Mitarbeit bei Cuba sí endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

f) Die Beendigung der Zugehörigkeit ist schriftlich gegenüber der jeweiligen Cuba sí-Regionalgruppe, der Koordinierungsgruppe Berlin, der Cuba sí-Landesarbeitsgemeinschaft oder dem Sprecher*innen­rat zu erklären.

g) Verstöße gegen diese Satzung können den Ausschluss von Mitstreiter*innen aus Cuba sí nach sich ziehen (siehe Kapitel XIII.).

 

III. Aufgabengebiete

a) Cuba sí organisiert eine breite politische Solidaritätsarbeit für das sozialistische Kuba in der Bundesrepublik Deutschland. Sie informiert regelmäßig und umfassend die Öffentlichkeit über Kuba, Lateinamerika und die eigene Arbeit. Dafür übersetzt sie relevante Texte und erarbeitet eigene Bewertungen und Standpunkte. Für die politische Solidaritätsarbeit nutzt sie analoge und digitale Medien, organisiert Veranstaltungen, Vorträge, kulturelle Events, Infostände und beteiligt sich an Aktionen befreundeter Organisationen.

b) Cuba sí gestaltet die politische Solidaritätsarbeit in der Partei DIE LINKE und leistet damit einen sichtbaren und unverzichtbaren Beitrag zum internationalistischen Wirken der Partei.

c) Cuba sí realisiert Solidaritätsprojekte in Kuba in jenen Bereichen, in denen das Land in der jewei- ligen Situation solidarische Hilfe benötigt. Grundlage für die Erarbeitung, Umsetzung und Entwicklung der Cuba sí-Projekte sind die wirtschaftlichen Pläne und Ziele Kubas sowie die Empfehlungen unserer kubanischen Partnerorganisationen.

d) Cuba sí informiert die Mitstreiter*innen und Spender*innen regelmäßig über die politische Arbeit, über den Entwicklungsstand in den Projekten, über die Aktionen der Mitstreiter*innen von Cuba sí in den verschiedenen Regionen der Bundesrepublik Deutschland sowie über die Verwendung der Spendengelder.

e) Cuba sí organisiert für die Mitstreiter*innen Weiterbildungsangebote. Die Mitstreiter*innen sind angehalten, diese Bildungsangebote zu nutzen und Veranstaltungen anderer Solidaritätsgruppen zu besuchen.

f) Für Kubafreund*innen und Interessierte organisiert Cuba sí sozialpolitische Rundreisen nach Kuba sowie Solidaritätsbrigaden im Zusammenhang mit den Cuba sí-Projekten.

 

IV. Regionalgruppen und Koordinierungsgruppe von Cuba sí

a) Eine Regionalgruppe von Cuba sí besteht aus mindestens drei Mitstreiter*innen. Die RG haben das Recht, eine Sprecherperson oder mehrere (dann quotiert) zu wählen, die die RG innerhalb von Cuba sí, gegenüber der LINKEN des jeweiligen Landes- und Kreisverbandes sowie in der Öffentlichkeit vertritt.

b) Die Regionalgruppen arbeiten selbständig in Übereinstimmung mit dieser Satzung, ggf. der Satzung des jeweiligen Landesverbandes der Partei DIE LINKE und mit den Beschlüssen der Bundes- treffen von Cuba sí.

c) Die Mitstreiter*innen in der Region Berlin organisieren sich in der Koordinierungsgruppe Berlin von Cuba sí. Die Koordinierungsgruppe Berlin übernimmt aufgrund ihrer örtlichen Nähe zum Koordinie­rungs­büro von Cuba sí, zur Bundesgeschäftsstelle der Partei DIE LINKE und zu weiteren wichtigen Institutionen besondere Aufgaben für die Gesamtorganisation. Die Koordinierungsgruppe Berlin trifft sich in der Regel einmal wöchentlich zu einer Beratung und arbeitet eng mit dem Koordinierungsbüro und dem Sprecher*innenrat von Cuba sí zusammen. Alle Mitstreiter*innen von Cuba sí haben das Recht, an den Sitzungen der Koordinierungsgruppe teilzunehmen.

d) Die Regionalgruppen zeigen ihre Gründung dem Sprecher*innenrat von Cuba sí und, soweit vorhanden, der jeweiligen Cuba sí-Landesarbeitsgemeinschaft an. Mit der Bestätigung durch den Sprecher*innenrat ist die Gründung einer Regionalgruppe vollzogen. Die Regionalgruppe zeigt die bestätigte Gründung dem entsprechenden Landesverband und dem Kreisverband der Partei DIE LINKE an.

e) Kubafreund*innen, die bei Cuba sí mitwirken möchten, aber in ihrer Region keine Regionalgruppe vorfinden, können sich organisatorisch einer bestehenden Regionalgruppe oder der Koordinierungs- gruppe Berlin anschließen, um dort am Meinungsbildungsprozess und an Entscheidungen mitzuwirken.

f) Die Regionalgruppen, die Koordinierungsgruppe Berlin und die Landesarbeitsgemeinschaften melden auf Basis der Zugehörigkeitserklärungen (siehe Kapitel II. a) am Anfang des Folgejahres die Anzahl der Mitstreiter*innen ihrer Gruppe mit Stand 31.12. an den Sprecher*innenrat.

Diese Erhebung dient auch der Feststellung der zustehenden Delegiertenmandate für die bundes­weite AG Cuba sí für die Bundesparteitage der Partei DIE LINKE. Berücksichtigt werden dabei im laufenden Jahr jene Zugehörigkeitserklärungen, die spätestens zum 31.12. des Vorjahres unterzeichnet wurden.

g) Die Regionalgruppen und die Koordinierungsgruppe Berlin haben das Recht, Kandidat*innen für den Sprecher*innenrat vorzuschlagen.

h) Die Regionalgruppen und die Koordinierungsgruppe Berlin haben das Recht, Anträge und Beschluss- vorlagen an das Bundestreffen von Cuba sí einzureichen.

 

V. Landesarbeitsgemeinschaften

a) Die in einem Bundesland tätigen Regionalgruppen und Einzelaktive können sich nach den Vorga- ben der Satzung des jeweiligen Landesverbandes der Partei DIE LINKE zu einer Landesarbeits­gemein- schaft von Cuba sí zusammenschließen.

b) Die Landesarbeitsgemeinschaften arbeiten selbständig in Übereinstimmung mit dieser Satzung, ggf. der Satzung des jeweiligen Landesverbandes der Partei DIE LINKE (siehe Kapitel IV. b) und mit den Beschlüssen der Bundestreffen von Cuba sí.

c) Die Landesarbeitsgemeinschaften haben das Recht, eine Sprecherperson oder mehrere (dann quotiert) zu wählen, die die Landesarbeitsgemeinschaft innerhalb von Cuba sí, gegenüber der Partei DIE LINKE des jeweiligen Landes- und der jeweiligen Kreisverbände sowie in der Öffentlichkeit vertritt.

d) Die Landesarbeitsgemeinschaften haben das Recht, Anträge und Beschlussvorlagen sowie Kandi- dat*innenvorschläge für den Sprecher*innenrat an das Bundestreffen von Cuba sí einzureichen.

 

VI. Bundestreffen

a) Das Bundestreffen ist das höchste Organ von Cuba sí.

b) Das Bundestreffen wird vom Sprecher*innenrat von Cuba sí einberufen und gemeinsam mit dem Koordinierungsbüro und der Regionalgruppe vor Ort vorbereitet. Es findet mindestens einmal jährlich statt. Ein außerordentliches Bundestreffen wird einberufen, wenn mindestens ein Drittel aller Regional­gruppen/Landesarbeitsgemeinschaften inklusive der Koordinierungsgruppe Berlin und Landesarbeits­gemeinschaften, in denen keine Regionalgruppen organisiert sind, dies fordert.

c) Die Einberufungsfrist beträgt mindestens sechs Wochen. Die Einberufung erfolgt mit einem Vor- schlag zur Tagesordnung.

d) Die Delegierten zum Bundestreffen werden in den Regionalgruppen und der Koordinierungsgruppe Berlin gewählt. Ist eine Landesarbeitsgemeinschaft nicht in Regionalgruppen unterteilt, erfolgt die Wahl in der Landesarbeitsgemeinschaft.

e) Die Anzahl der zu wählenden Delegierten richtet sich nach der personellen Stärke der Regional- gruppen/Landesarbeitsgemeinschaften. Dabei findet folgender Schlüssel Anwendung:

- Gruppenstärke bis zu fünf Mitstreiter*innen: eine zu delegierende Person;

- Gruppenstärke zwischen sechs und zehn Mitstreiter*innen: zwei Delegierte;

- Gruppenstärke zwischen elf und fünfzehn Mitstreiter*innen: drei Delegierte;

- Gruppenstärke ab sechzehn Mitstreiter*innen: vier Delegierte.

f) Alle Mitstreiter*innen von Cuba sí haben das Recht, Anträge und Beschlussvorlagen an das Bundes- treffen einzureichen. Anträge an das Bundestreffen müssen mindestens vier Wochen vor dem Bundestreffen allen Regionalgruppen, der Koordinierungsgruppe Berlin und den Landesarbeits­gemein­schaften vorliegen. Das Koordinierungsbüro plant in Abstimmung mit dem Sprecher*innenrat die Terminsetzung, nimmt die Anträge entgegen und leitet sie termingerecht an die Regionalgruppen, die Koordinierungsgruppe Berlin und die Landesarbeitsgemeinschaften weiter. Initiativanträge können während des Bundestreffens eingereicht werden, wenn sie mindestens fünf Unterstützer*innen finden.

g) Alle Teilnehmer*innen des Bundestreffens haben Rederecht.

h) Alle Delegierten des Bundestreffens haben Stimmrecht und Wahlrecht. Wählbar sind alle Mitstrei­ter*innen von Cuba sí. Ausnahmen bilden die Wahl der Delegierten von Cuba sí zum Bundesparteitag sowie für die Kandidierenden für den Bundesausschuss der Partei DIE LINKE. Für diese Wahlen sind nur die anwesenden Mitglieder der Partei DIE LINKE wahlberechtigt.

i) Das Bundestreffen nimmt vom Sprecher*innenrat den Rechenschaftsbericht sowie den Bericht über die Verwendung der Spendenmittel des Vorjahres entgegen und erteilt die Entlastung.

j) Das Bundestreffen beschließt den Rahmenfinanzplan für das Folgejahr.

k) Das Bundestreffen wählt entsprechend der Satzung von Cuba sí einen Sprecher*innenrat.

l) Das Bundestreffen bestimmt die Vertreter*innen für die Versammlung der Sprecher*innen der bundesweiten Zusammenschlüsse in der Partei DIE LINKE sowie die Kandidierenden von Cuba sí für die Wahl des Vorstandes des Netzwerk Cuba e.V. sowie für andere Organisationen.

m) Das Bundestreffen wählt eine Interne Kontrollkommission sowie eine Schlichtungskommission von Cuba sí, der jeweils mindestens drei Mitstreiter*innen angehören (siehe Kapitel XII. und XIII.).

n) Das Bundestreffen fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Delegierten.

o) Das Bundestreffen hat das Recht, Satzungsänderungen zu beschließen. Für eine Satzungs­ände­rung ist eine Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Delegierten notwendig.

 

VII. Sprecher*innenrat

a) Der Sprecher*innenrat ist das höchste Arbeitsorgan von Cuba sí zwischen den Bundestreffen.

b) Er sorgt im engen Zusammenwirken mit dem Koordinierungsbüro, der Koordinierungsgruppe Berlin und den Regionalgruppen und Landesarbeitsgemeinschaften für die Umsetzung der Beschlüsse des Bundestreffens. Er berät über die laufenden politisch-inhaltlichen Aufgaben, trifft politische Entschei- dungen und Finanzbeschlüsse und wirkt für die Umsetzung sich kurzfristig ergebender Aktionen.

c) Der Sprecher*innenrat wird vom Bundestreffen in einer Personenwahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

d) Der Sprecher*innenrat setzt sich aus fünfzehn Personen zusammen:

- Regionalgruppen bzw. Landesarbeitsgemeinschaften: sieben Vertreter*innen,

- Koordinierungsgruppe Berlin: zwei Vertreter*innen,

- Koordinierungsbüro: ein/e Vertreter*in,

- Arbeitskreise: fünf Leiter*innen.

e) Der Sprecher*innenrat tagt in der Regel einmal monatlich.

f) Der Sprecher*innenrat erstellt sich einen Jahresarbeitsplan und gibt diesen den Regionalgruppen, der Koordinierungsgruppe Berlin, den Landesarbeitsgemeinschaften sowie dem Koordinierungsbüro zur Kenntnis.

g) Auf Grundlage der Bedarfsmeldungen der Arbeitskreise erarbeitet das Koordinierungsbüro mit dem AK Finanzen den Entwurf des Rahmenfinanzplanes. Dieser Entwurf wird danach dem Sprecher*­innenrat zur Beratung und kommissarischen Beschlussfassung vorgelegt. Der Sprecher*innenrat legt den endgültigen Entwurf dem Bundestreffen zur Entschlussfassung vor. Dabei ist auf eine klare und detaillierte Zuordnung der finanziellen Mittel zu achten

h) Der Sprecher*innenrat entscheidet auf der Grundlage des vom Bundestreffen beschlossenen Rahmenfinanzplanes über die Verwendung der Spendengelder und kontrolliert die Einhaltung des Rahmenfinanzplanes.

i) Der Sprecher*innenrat legt dem Bundestreffen den Bericht über die Verwendung der Spenden- mittel des Vorjahres sowie des aktuellen Jahres vor und erstattet dem Bundestreffen Rechenschaft über seine Arbeit.

j) Der Sprecher*innenrat nimmt auf seinen Sitzungen regelmäßig die Tätigkeitsberichte der haupt- amtlichen Mitarbeiter*innen des Koordinierungsbüros entgegen.

k) Der Sprecher*innenrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Seine Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Dringende Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren gefasst werden. Finanzentscheidungen sind in einer Frist von maximal zwei Wochen zu treffen.

l) Für die Besetzung der hauptamtlichen Stelle/n im Koordinierungsbüro spricht der Sprecher*innen- rat Personalempfehlungen aus. Hierzu kann der Sprecher*innenrat eine Personalfindungskommis- sion einberufen.

 

VIII. Koordinierungsbüro

a) Im Koordinierungsbüro von Cuba sí sind hauptamtliche Mitarbeiter*innen tätig, von denen eine/r die Leitung der Büroorganisation übernimmt.

b) Die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen von Cuba sí sind bei der Bundesgeschäftsstelle der Partei DIE LINKE angestellt. Sie sind die Ansprechpartner*innen für die Bundesgeschäftsstelle der LINKEN. Die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen sind der Satzung, den Aufgaben und den Zielen von Cuba sí verpflichtet.

c) Das Koordinierungsbüro ist die Anlaufstelle für die tägliche Kommunikation innerhalb von Cuba sí sowie zwischen Cuba sí und den kubanischen Partnerorganisationen der politischen Arbeit und der Projektarbeit sowie weiteren Partnerorganisationen im In- und Ausland.

d) Das Koordinierungsbüro ist zudem Ansprechpartner in der täglichen Arbeit sowie Dienstleister für die Regionalgruppen, die Koordinierungsgruppe, die Landesarbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise und temporäre Arbeitsgruppen.

e) Die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen von Cuba sí sind verantwortlich für die Koordinierung der täglichen Aufgaben bei der Umsetzung des Jahresarbeitsplanes des Sprecher*innenrats sowie für den sorgsamen Umgang und die zweckgebundene Verwendung der Spendengelder in der täglichen Arbeit.

f) Die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen von Cuba sí arbeiten eng zusammen mit dem Sprecher*- innenrat und erstatten ihm auf seinen regelmäßigen Sitzungen Bericht über ihre Arbeit.

g) Die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen von Cuba sí nehmen an den Sitzungen des Sprecher*- innenrates sowie an den wöchentlichen Sitzungen der Koordinierungsgruppe teil.

 

IX. Arbeitskreise und Arbeitsgruppen

a)   Für die wichtigsten Arbeitsfelder von Cuba sí bestehen bundesweit tätige Arbeitskreise.

b)   Ständige Arbeitskreise sind der Arbeitskreis Politik und Strategie, der Arbeitskreis Finanzen, der Arbeitskreis Landwirtschaft, der Arbeitskreis Bildung und Kultur sowie der Arbeitskreis Medien und Öffentlichkeitsarbeit.

c)   Aus den Arbeitskreisen werden konkrete Aufgaben und Anforderungen entwickelt, die an die Gremien und Mitstreiter*innen weitergegeben werden.

d)   Die Arbeitskreise planen ihre Arbeit selbständig, sie erarbeiten Vorschläge, Stellungnahmen und Beschlussvorlagen für den Sprecher*innenrat und das Bundestreffen.

e)   Jeder Arbeitskreis hat eine ehrenamtliche sachkundige Leitung, die von den Mitgliedern des Arbeitskreises mit einfacher Mehrheit gewählt wird.

f)   Darüber hinaus kann der Sprecher*innenrat für temporäre Aufgaben Arbeitsgruppen einrichten.

g) In ihrer Arbeit werden die Arbeitskreise und die Arbeitsgruppen vom Koordinierungsbüro unterstützt. Jeweils eine Person aus dem Koordinierungsbüro arbeitet in den Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen mit.

h)   Die Arbeitskreise und die Arbeitsgruppen informieren die ehrenamtlichen Mitstreiter*innen von Cuba sí regelmäßig über ihre Arbeit.

i)    Die Mitarbeit in den Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen ist bundesweit für alle Mitstreiter*innen offen.

 

X. Interne Kommunikation

a) Alle Gremien von Cuba sí beraten grundsätzlich Cuba sí-öffentlich. Abweichungen von dieser Rege­lung sind in begründeten Fällen möglich. Gäste können im Rahmen der Tagesordnung Rederecht erhalten.

b) Über die Solidaritätsarbeit informiert Cuba sí intern und extern. Dazu gehört, dass diese Informa- tionen regelmäßig sowie in verständlicher und anschaulicher Form verbreitet werden.

c) Über alle Anträge und Beschlussvorlagen an das Bundestreffen und an den Sprecher*innenrat sind die Mitstreiter*innen von Cuba sí rechtzeitig zu informieren (siehe Kapitel VI. f). Über gefasste Beschlüsse sind die Mitstreiter*innen von Cuba sí umfassend zu unterrichten.

 

XI. Spenden und ihre Verwendung

a) Die politische Arbeit und die Projekte im Rahmen der Solidaritätsarbeit von Cuba sí werden grund- sätzlich durch private Spenden finanziert. Cuba sí nimmt grundsätzlich keine finanziellen Spenden von Unternehmen an. Über Ausnahmen entscheiden der Sprecher*innenrat und der Parteivorstand der LINKEN gemäß der aktuell gültigen Bundessatzung der Partei DIE LINKE (Fassung vom 8.-10. Juni 2018, § 24 (3).

b) Beim Parteivorstand der Partei DIE LINKE ist ein zweckgebundenes Spendenkonto für die Solidari- tätsarbeit mit Kuba eingerichtet. Spenden auf dieses Konto gelten als Parteispenden an DIE LINKE und sind im Sinne des Parteiengesetzes steuerlich abzugsfähig.

c) Über die Verwendung der Spendengelder entscheidet das Bundestreffen durch Festlegung eines jährlichen Rahmenfinanzplanes. Der Sprecher*innenrat entscheidet im Rahmen des Rahmenfinanz- planes über die konkreten Ausgaben, sofern sie 300 Euro überschreiten. Bei Ausgaben bis zu einer Höhe von 300 Euro entscheidet das Koordinierungsbüro.

d) Finanzielle und materielle Unterstützungen für Projekte anderer Organisationen, für Privatpersonen und Projekte von Privatpersonen, ohne Bezug zur Solidaritätsarbeit von Cuba sí sind nicht zulässig.

 

XII. Interne Kontrollkommission

a) Bei Cuba sí ist eine Interne Kontrollkommission tätig. Sie besteht aus mindestens drei Mitstreiter*- innen von Cuba sí und wird auf dem Bundestreffen für die Dauer von zwei Jahren entsprechend der Amtszeit des Sprecher*innenrats gewählt. Die der Internen Kontrollkommission angehörenden Personen dürfen keine weitere Funktion bei Cuba sí auf Bundesebene ausüben.

b) Die Interne Kontrollkommission prüft regelmäßig die korrekte Umsetzung der Beschlüsse von Cuba sí sowie die korrekte Verwendung der finanziellen Mittel entsprechend dem bestätigten Rahmen- finanzplan sowie die korrekte Verwendung der materiellen Spenden.

c) Die Finanzen betreffend arbeitet die Interne Kontrollkommission eng mit der Abteilung Partei- finanzen in der Bundesgeschäftsstelle der Partei DIE LINKE zusammen.

 

XIII. Schlichtungskommission

a) Cuba sí kann zur Regelung von Streitigkeiten innerhalb der Organisation eine Schlichtungs- kommission bilden.

b) Die Schlichtungskommission besteht aus mindestens drei Mitstreiter*innen von Cuba sí und wird vom Bundestreffen für eine Dauer von zwei Jahren entsprechend der Amtszeit des Sprecher*innenrats gewählt.

c) In den Verfahrensregeln lehnt sich Cuba sí an die Regeln für Schlichtungs- und Schiedsverfahren gemäß der aktuell gültigen Bundessatzung der Partei DIE LINKE (Fassung vom 8.-10. Juni 2018, § 24 (3) an.

 

Anhang

(1) Wahlordnung

Die aktuell gültige Wahlordnung der Partei DIE LINKE findet Anwendung bei den Bundestreffen von Cuba sí. Die Art und Weise z.B. der Wahlen von Delegierten in den Landesarbeitsgemeinschaften, Regionalgruppen und der Koordinierungsgruppe Berlin findet eigenverantwortlich statt.

 

Diese Satzung wurde vom Bundestreffen am 1. April 2023 in Celle-Hustedt verabschiedet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie ersetzt die Satzung vom 9. April 2022.

 

 

 

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