Satzung der bundesweiten AG Cuba Sí
Präambel
- Cuba Sí wurde am 23. Juli 1991 als Arbeitsgemeinschaft (AG) beim Parteivorstand der PDS (heute: DIE LINKE) gegründet. Durch die Initiative von Mitgliedern und Sympathisant(inn)en der PDS wurden im Sommer 1991 bzw. zur Jahreswende 1991/92 die Solidaritätskampagnen „Milch für Kubas Kinder“ und „Kuba muss überleben!“ ins Leben gerufen, und zu ihrer Organisation und praktischen Verwirklichung konstituierte sich der Koordinierungsrat der AG Cuba Sí beim Parteivorstand (im Weiteren: Cuba-Sí-Koordinierungsrat) mit Sitz in der Bundesgeschäftsstelle der Partei im Berliner Karl-Liebknecht-Haus, der 1993 für seine Tätigkeit „Arbeitsrichtlinien“ (seit 1997 „Politisch-organisatorische Grundsätze“) beschloss.
- Von Beginn an verstanden die Mitstreiterinnen und Mitstreiter diese Initiative als eine politische Aufgabe, um angesichts der Niederlage des sozialistischen Projekts in Form des „real existierenden Sozialismus“ in Europa am Prinzip des Internationalismus als Voraussetzung für einen Neuanfang sozialistischer Politik festzuhalten. Dies soll nach außen durch Unterstützung für das Volk von Kuba und sein alternatives antikapitalistisches Gesellschaftsprojekt unabhängig von den imperialistischen Hegemoniebestrebungen der USA und der EU und nach innen als Politikangebot für die gesamte Partei umgesetzt werden.
- Mit dem großen und umfangreichen Echo auf diese Solidaritätskampagnen wuchs rasch der Umfang der finanziellen und materiellen Spenden. Es gründeten sich regionale Gruppen von Cuba Sí, zunächst in den „Neuen Bundesländern“ und später bundesweit. Von Beginn an beruhte und beruht deren Arbeit auf ihrem politischen Bekenntnis zu den Grundsätzen der Partei und von Cuba Sí bei gleichzeitiger organisatorischer und struktureller Unabhängigkeit.
- Seitdem organisiert der Koordinierungsrat einmal jährlich ein bundesweites Treffen der Regionalgruppen von Cuba Sí. Es entstand die Notwendigkeit, die Regionalgruppen bei den zentralen Organisations-, Entscheidungsfindungs- und Beschlussprozessen stärker einzubeziehen und zu beteiligen. Aufgrund dessen und im Umfeld der Vereinigung und Gründung der Partei DIE LINKE wurden in Übereinstimmung mit deren Satzung und im Ergebnis eines Diskussionsprozesses auf den Bundestreffen 2007 und 2008 die „Arbeitsrichtlinien der AG Cuba Sí“ als Grundsatzdokument für die Zusammenarbeit der Cuba-Sí-Regionalgruppen und des Cuba-Sí-Koordinierungsrates diskutiert und beschlossen und der „Bundesbeirat der AG Cuba Sí“ als Vertretung der Regionalgruppen ins Leben gerufen.
- Anschließend fand ein Diskussions- und Entscheidungsfindungsprozess über die zukünftigen Aufgaben, die Arbeitsweise und die Strukturen der bundesweiten AG Cuba Sí in der Partei DIE LINKE statt. Die politischen und praktischen Erfordernisse der Arbeit sowie deren Effektivität auf der Grundlage der Erfahrungen in den 20 Jahren des Bestehens der AG Cuba Sí sind Ausgangspunkt für alle Überlegungen zur Weiterentwicklung ihrer Organisationsgrundsätze.
- Auf dieser Basis und entsprechend dem § 7 der Bundessatzung der Partei DIE LINKE gibt sich die AG Cuba Sí als bundesweiter Zusammenschluss in der Partei DIE LINKE (im Weiteren: AG Cuba Sí) die folgende Satzung:
I. Politische und organisatorische Grundsätze
(1) Die AG Cuba Sí ist der Zusammenschluss aller regional wirkenden Cuba-Sí-Arbeitsgemeinschaften in der Partei DIE LINKE (Cuba-Sí-Regionalgruppen). Sie beschäftigt sich mit bundesweit relevanten inhaltlichen und organisatorischen Themen, Aktionen und Kampagnen der politischen und materiellen Solidarität mit dem sozialistischen Kuba. Dabei gilt das Prinzip der politisch-organisatorischen Eigenständigkeit der Cuba-Sí-Regionalgruppen.
(2) Die politische und materielle Solidarität mit dem sozialistischen Kuba ist Grundanliegen und wesentlicher Inhalt der Tätigkeit der AG Cuba Sí. Sie tritt ein für das Recht des kubanischen Volkes auf Souveränität, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung bei seiner weiteren Entwicklung als Partner in der Bolivarianischen Allianz der Völker Unseres Amerika (ALBA), jenseits des neoliberalen Gesellschaftsmodells und im Widerstand gegen imperialistische und neokoloniale Herrschaft.
(3) Dabei versteht sich die AG Cuba Sí als Teil der weltweiten internationalistischen Bewegungen gegen Krieg, Neoliberalismus, Faschismus, Ausbeutung und Ausgrenzung. Der Kampf für eine gerechte Welt, für den Frieden, die sozialen und demokratischen Menschenrechte, die Bewahrung der Umwelt und das Recht der Völker, selbst über ihr Schicksal zu entscheiden, bestimmt ihr politisches Wirken.
(4) Grundlagen ihrer Tätigkeit sind die entsprechenden Beschlüsse und Dokumente des Bundesparteitages der Partei DIE LINKE und des Bundestreffens der AG Cuba Sí. Schwerpunkte der Arbeit sind die bundesweiten Solidaritätskampagnen „Milch für Kubas Kinder“ und „Kuba muss überleben“ mit den zugehörigen Projekten gemäß Artikel II. dieser Satzung.
(5) Die AG Cuba Sí in der Partei DIE LINKE ist Mitglied im bundesweiten Netzwerk Cuba
-informationsbüro- e.V. und unterhält partnerschaftliche Kontakte zu nationalen und internationalen Kuba-Solidaritätsorganisationen. Gemäß ihrem internationalistischen Verständnis wirkt die AG Cuba Sí darüber hinaus in verschiedenen politischen Initiativen vor allem der globalisierungskritischen und entwicklungspolitischen Bewegung mit.
(6) Struktureinheiten und Organe der bundesweiten AG Cuba Sí in der Partei DIE LINKE sind: die Cuba-Sí-Regionalgruppen, der Bundesbeirat der AG Cuba Sí, der Cuba-Sí-Koordinierungsrat und das Bundestreffen der Regionalgruppen der AG Cuba Sí.
II. Die Solidaritätsprojekte und solidarische Zusammenarbeit
(1) „Milch für Kubas Kinder“ ist ein entwicklungspolitisches Projekt zur Unterstützung der Ernährungssicherheit auf der Grundlage einer nachhaltigen Milchproduktion in Kuba. Projektpartner der AG Cuba Sí in Kuba ist die Kubanische Vereinigung für Tierproduktion (ACPA). Bestätigte Projektvorschläge, regelmäßige Projektberichte sowie Evaluierungen und Workshops sind Bestandteile der Projektarbeit.
(2) „Kuba muss überleben“ beinhaltet sowohl die materielle Unterstützung der sozialen Infrastruktur in den Projektregionen, die Realisierung kurzfristiger Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Kultur und anderen, als auch die Gewährleistung der politischen Arbeit der AG Cuba Sí, ihrer Öffentlichkeitsarbeit und weiterer Solidaritätsaktionen.
(3) Neben der Zusammenarbeit mit ACPA gemäß Artikel II.(1) dieser Satzung unterhält die AG Cuba-Sí freundschaftliche und solidarische Kontakte zu folgenden kubanischen Organisationen und Einrichtungen: Ministerium für Landwirtschaft (MINAGRI), Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftliche Zusammenarbeit (MINCEX), Ministerium für Kultur (MINCULT), Kommunistische Partei Kubas (PCC), Kommunistischer Jugendverband Kubas (UJC), Kubanisches Institut für Völkerfreundschaft (ICAP), Zentrale der Gewerkschaften Kubas (CTC), Pionierorganisation „José Martí“ (OPJM), Zeitschrift „Bohemia“, Kubanische Kammer des Buches (CCL), Künstlervereinigung „Asociación Hermanos Saiz“, Verband der Schriftsteller und Künstler Kubas (UNEAC) u.a.m.
III. Mitarbeit in der AG Cuba Sí
(1) In der AG Cuba Sí kann jede(r) mitarbeiten, die(der) sich mit den politischen Grundsätzen dieser Satzung verbunden fühlt, unabhängig von Parteizugehörigkeit und Weltanschauung. Ausgenommen sind Personen, die irgendeiner Form von antiemanzipatorischem, rassistischem oder faschistischem Gedankengut anhängen.
(2) Jede(r) hat das Recht, Art und Umfang ihrer(seiner) Mitarbeit selbst zu bestimmen sowie Anregungen und Kritiken zu unterbreiten. Toleranz, Transparenz, Solidarität und gegenseitige Achtung kennzeichnen den Umgang in den Struktureinheiten der AG Cuba Sí.
(3) Über die Mitwirkung von Gastmitgliedern der Partei DIE LINKE in ihren jeweiligen Strukturen und über die Übertragung von Mitgliederrechten an dieselben entscheidet jede Struktureinheit der AG Cuba Sí entsprechend den Bedingungen und Erfahrungen ihrer Arbeit.
IV. Die Cuba-Sí-Regionalgruppen
(1) Bundesweit agieren regionale Cuba-Sí-Gruppen (im Weiteren: Cuba-Sí-Regionalgruppen). Diese wirken gemäß Punkt 3. der Präambel dieser Satzung politisch eigenständig und organisatorisch unabhängig. Die Cuba-Sí-Regionalgruppen zeigen ihre Bildung und ihr Wirken dem Vorstand bzw. der Gliederung der Partei DIE LINKE in dem Territorium an, in welchem sie aktiv sind. Der Cuba-Sí-Koordinierungsrat beim Parteivorstand arbeitet gemäß Artikel VI.1.(3) dieser Satzung mit den Cuba-Sí-Regionalgruppen im Sinne einer Koordinierung der Solidaritätsarbeit eng zusammen.
(2) Die in einem Bundesland der BRD tätigen Cuba-Sí-Regionalgruppen können sich zu einer landesweiten AG Cuba Sí zusammenschließen und sich eine Landessatzung geben, die mit den Prinzipien der Bundes- und der Landessatzung der Partei DIE LINKE sowie dieser Satzung der bundesweiten AG Cuba Sí im Einklang stehen muss.
(3) Die Cuba-Sí-Regionalgruppen eines jeden Bundeslandes der BRD haben das Recht, eine(n) Vertreter(in) in den Bundesbeirat der AG Cuba Sí zu entsenden.
V. Der Bundesbeirat der AG Cuba Sí
(1) Der Bundesbeirat der AG Cuba Sí in der Partei DIE LINKE (im Weiteren: Bundesbeirat) berät und entscheidet über Angelegenheiten, bei denen der Koordinierungsrat und/oder eine oder mehrere Cuba-Sí-Regionalgruppen wegen ihrer Bedeutung ein solches Verfahren für notwendig erachten.
(2) Der Bundesbeirat besteht aus jeweils einem(einer) Vertreter(in) der Cuba-Sí-Regionalgruppen eines jeden Bundeslandes gemäß Artikel IV.(3) sowie aus den elf stimmberechtigten Mitgliedern des Cuba-Sí-Koordinierungsrates gemäß Artikel VI.2.(6) dieser Satzung.
(3) Der Bundesbeirat unterstützt den Koordinierungsrat bei der Vorbereitung der Bundestreffen. Er berichtet dem Bundestreffen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit.
(4) Der Bundesbeirat wird durch den Cuba-Sí-Koordinierungsrat mindestens zweimal pro Kalenderjahr oder bei Notwendigkeit oder auf Initiative einer Cuba-Sí-Regionalgruppe einberufen.
VI. Der Cuba-Sí-Koordinierungsrat
1. Allgemeines
(1) Der Koordinierungsrat der AG Cuba Sí beim Parteivorstand der Partei DIE LINKE (im Weiteren: Cuba-Sí-Koordinierungsrat) erfüllt durch seine Tätigkeit wesentliche Aufgaben der Solidaritätsarbeit der AG in Europa und in Kuba sowie die politische Mitwirkung der AG in den bundesweiten Strukturen der Partei DIE LINKE im Sinne der Präambel und der Artikel I. und II. dieser Satzung.
(2) Eine weitere Hauptaufgabe des Cuba-Sí-Koordinierungsrates ist die Organisation der Solidaritätsarbeit unter Mitwirkung von und in Abstimmung mit den Regionalgruppen zum Nutzen der weiteren unabhängigen und selbstbestimmten Entwicklung der kubanischen Gesellschaft und ihres demokratischen Sozialismus im Sinne der politischen Prinzipien der Partei DIE LINKE und dieser Satzung der bundesweiten AG Cuba Sí.
(3) Um die politische Kohärenz und Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten sowie die demokratische Entscheidungsfindung und Beschlussfassung nachvollziehbar und transparent zu gestalten, werden die Regionalgruppen durch das Büro des Cuba-Sí-Koordinierungsrates über e-Mail-Verteiler regelmäßig, obligatorisch und umfassend über den Verlauf und die Beschlüsse der wöchentlichen Beratungen gemäß Artikel VI.2.(1) dieser Satzung sowie über die aktuellen Aufgaben, die Organisation und die Durchführung der politischen und Solidaritätsarbeit informiert und wirken bei der Diskussion und Entscheidungsfindung mit (wie z.B. bei öffentlichen Erklärungen der AG, Anträgen zu Bundesparteitagen, Vorbereitung von Aktivitäten der AG in Kuba etc.).
(4) Der Cuba-Sí-Koordinierungsrat vertritt gemäß Artikel VI.2.(7) und VII.(4) die AG Cuba Sí in der Versammlung der Sprecherinnen und Sprecher der bundesweiten Zusammenschlüsse in der Partei DIE LINKE.
2. Arbeitsweise des Cuba-Sí-Koordinierungsrates
(1) Der Cuba-Sí-Koordinierungsrat ist offen für Interessierte, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE. Er trifft sich einmal wöchentlich im Berliner Karl-Liebknecht-Haus.
(2) Eine eingetragene Mitgliedschaft gibt es nicht. Wer sich drei Monate aktiv an der Arbeit der AG Cuba Sí in der Partei DIE LINKE beteiligt hat, wird Mitglied des Cuba-Sí-Koordinierungsrates beim Parteivorstand der LINKEN und hat das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl der Stimmberechtigten gemäß Artikel II.2.(5). Bei einer Abwesenheit von mehr als sechs Monaten gehen diese Rechte verloren.
(3) Mitglieder des Cuba-Sí-Koordinierungsrates können diesen und damit die AG im Sinne dieser Satzung nach Außen vertreten. Jegliche verbindliche Absprachen, Vereinbarungen, Unterzeichnungen oder Veröffentlichungen im Namen des Cuba-Sí-Koordinierungsrates oder der bundesweiten AG Cuba Sí bedürfen dessen Zustimmung.
(4) Die tägliche Arbeit im Büro des Cuba-Sí-Koordinierungsrates gewährleisten drei bei der Bundesgeschäftsstelle der Partei DIE LINKE hauptamtlich angestellte Mitarbeiter(inn)en (nachfolgend Koordinator(inn)en genannt). Sie werden mit 2/3-Mehrheit aller anwesenden Mitglieder des Cuba-Sí Koordinierungsrates gemäß VI.2.(2) gewählt oder, auf Antrag, abgewählt. Die drei Koordinatoren(inn)en arbeiten auf der Grundlage der politisch-inhaltlichen Vorgaben dieser Bundessatzung sowie der Beschlüsse des Bundestreffens der Regionalgruppen der AG Cuba Sí und des Cuba-Sí-Koordinierungsrates und sind gegenüber dem Cuba-Sí-Koordinierungsrat rechenschaftspflichtig. Vom Büro des Cuba-Sí-Koordinierungsrates zu vereinbarende oder zu versendende Dokumente oder andere Schriftstücke werden von den Koordinator(inn)en oder andere durch den Cuba-Sí-Koordinierungsrat dazu beauftragte Mitglieder mit Namen und der Formel „für den Koordinierungsrat von Cuba Sí“ unterzeichnet.
(5) Der Koordinierungsrat berät über die politisch-inhaltlichen Aufgaben, die Verwendung der Spendenmittel sowie über Projekte und Aktionen und wirkt für deren Umsetzung. Er trifft seine Entscheidungen grundsätzlich im Konsens aller anwesenden Mitglieder gemäß Artikel VI.2.(2). An der Beratung teilnehmende Nichtmitglieder des Koordinierungsrates haben beratende Stimme. Über Beschlüsse oder Entscheidungen, die keinen Konsens finden, sowie über Finanzbeschlussvorlagen ab einer Summe von 300,-€ entscheiden die Stimmberechtigten des Koordinierungsrates gemäß Artikel VI.2.(6) dieser Satzung.
(6) Die Stimmberechtigten sind acht gewählte Mitglieder und die drei hauptamtlichen Koordinator(inn)en des Cuba-Sí-Koordinierungsrates. Die Wahl der acht Stimmberechtigten erfolgt in geheimer Abstimmung durch die anwesenden Mitglieder gemäß Artikel VI.2.(2) dieser Satzung jeweils am letzten Mittwoch eines jeden Quartals.
(7) Der Cuba-Sí-Koordinierungsrat unterbreitet in Abstimmung mit dem Bundesbeirat dem Bundestreffen der Regionalgruppen der AG Cuba Sí Vorschläge für die Wahl ihrer Vertreter in bundesweiten Gremien, insbesondere in der Versammlung der Sprecherinnen und Sprecher der bundesweiten Zusammenschlüsse gemäß Artikel VI.1.(4) und VII.(4), sowie ihrer Delegierten zum Bundesparteitag der Partei DIE LINKE gemäß Artikel VII.(2), (4) und (5) dieser Satzung. Er legt dem Bundestreffen gemäß Artikel VI.3.(3) und VII.(3) den Rahmenfinanzplan für das jeweils bevorstehende Jahr sowie den Bericht über die Verwendung der Spendenmittel des Vorjahres zur Bestätigung vor.
(8) Die Bestimmungen in Artikel VI.2.(1) bis VI.2.(7) und in Artikel VI.4. dieser Satzung können durch die auf der Beratung anwesenden Mitglieder des Cuba-Sí-Koordinierungsrates gemäß Artikel VI.2.(2) mit 2/3-Mehrheit geändert oder ergänzt werden. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden durch das darauffolgende Bundestreffen der Cuba-Sí-Regionalgruppen bestätigt.
3. Spenden und ihre Verwendung / Projekte
(1) Die Tätigkeit der AG Cuba Sí, insbesondere die Projektarbeit gemäß Artikel II. dieser Satzung, wird ausschließlich durch Spenden finanziert.
(2) Die Solidaritätskampagnen „Milch für Kubas Kinder“ und „Kuba muss überleben“ sind im Sinne von Artikel I.(4), II.(1) und II.(2) dieser Satzung zentrale Solidaritätsprojekte der Partei DIE LINKE und somit die wichtigsten Arbeitsfelder des Cuba-Sí-Koordinierungsrates. Beim Parteivorstand der LINKEN ist ein zweckgebundenes Spendenkonto für die Solidaritätsarbeit mit Kuba mit den Verwendungszwecken „Milch für Kubas Kinder“ sowie „Kuba muss überleben“ bei der Berliner Sparkasse eingerichtet. Spenden auf dieses Konto gelten als Parteispenden an DIE LINKE und sind im Sinne des Parteiengesetzes steuerlich abzugsfähig.
(3) Über die Verwendung der Spendengelder entscheidet der Cuba-Sí-Koordinierungsrat gemäß Artikel VI.2.(5) dieser Satzung in Abstimmung mit dem Bundesschatzmeister sowie in Übereinstimmung mit der Finanzordnung der Partei DIE LINKE und den durch das Bundestreffen der Regionalgruppen der AG Cuba Sí gemäß Artikel VI.2.(7) und VII.(3) dieser Satzung bestätigten Rahmenfinanzplänen.
(3) Die Spendeneinnahmen können nur für die Projekte entsprechend Artikel II. und Artikel VI.3.(2) und (3) auf der Grundlage der bestätigten Rahmenfinanzpläne verwendet werden. Weitergehende finanzielle Unterstützungen für Projekte anderer Organisationen und ohne direkten Bezug zu Cuba-Sí-Projekten sind nicht möglich.
4. Öffentlichkeitsarbeit
(1) Die „Cuba Sí-revista“ ist die Zeitschrift der AG Cuba Sí in der Partei DIE LINKE. Sie erscheint mindestens zweimal im Jahr. Die Zeitschrift wird von einem Redaktionskollektiv beim Cuba-Sí-Koordinierungsrat in Zusammenarbeit mit den Cuba-Sí-Regionalgruppen erstellt. Darüber hinaus werden verschiedene Publikationen (Broschüren, Flugblätter, Anzeigen etc.) zu aktuellen Anlässen veröffentlicht und den Cuba-Sí-Regionalgruppen zur Verfügung gestellt.
(2) Als Veranstalter/Mitveranstalter/Unterstützer organisiert der Cuba-Sí-Koordinierungsrat politische und kulturelle Veranstaltungen und unterstützt solche von den Regionalgruppen eigenständig organisierten Veranstaltungen im Sinne der allgemeinen politischen Grundsätze der AG Cuba Sí.
(3) Die Internetseite www.cuba-si.org ist ein wichtiges Mittel für Kommunikation und Informationsverbreitung. Sie wird von einem Redaktionskollektiv des Cuba-Sí-Koordinierungsrates unter Mitwirkung der Cuba-Sí-Regionalgruppen erstellt.
VII. Das Bundestreffen der Regionalgruppen der AG Cuba Sí
(1) Das Bundestreffen der Regionalgruppen der AG Cuba Sí in der Partei DIE LINKE (im Weiteren: Bundestreffen) findet mindestens einmal im Jahr statt. Es wird durch den Cuba-Sí-Koordinierungsrat in Zusammenarbeit mit dem Bundesbeirat der AG Cuba Sí einberufen und vorbereitet. Auf ihm werden Schwerpunkte und grundsätzliche politische und organisatorische Fragen der Solidaritätsarbeit diskutiert und beschlossen. Die Einberufung des Bundestreffens muss den Regionalgruppen unter Bekanntgabe eines Vorschlags zur Tagesordnung mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin mitgeteilt werden.
(2) Auf dem Bundestreffen haben alle anwesenden Mitstreiterinnen und Mitstreiter der Cuba-Sí-Regionalgruppen und des Cuba-Sí-Koordinierungsrates sowie die anwesenden geladenen Gäste Rederecht. Bei Konsensentscheidungen und Abstimmungen gemäß Artikel VII.(3), VII(4) und VIII.(2) hat jede(r) auf dem Bundestreffen anwesende Cuba-Sí-Mitstreiter(in) eine Stimme. Bei den Wahlen gemäß Artikel VII.(5) haben alle anwesenden Mitstreiterinnen und Mitstreiter der AG Cuba-Sí das Stimmrecht, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit.
(3) Der Cuba-Sí-Koordinierungsrat und der Bundesbeirat der AG Cuba Sí berichten dem Bundestreffen über die Ergebnisse der Solidaritätsarbeit und über geplante Aufgaben. Der Cuba-Sí-Koordinierungsrat legt dem Bundestreffen den Rahmenfinanzplan sowie den Bericht über die Verwendung der Spendenmittel des Vorjahres gemäß Artikel VI.2.(7) und VI.3.(3) zur Bestätigung vor.
(4) Das Bundestreffen bestätigt den(die) vom Cuba-Sí-Koordinierungsrat gemäß Artikel VI.1.(4) dieser Satzung benannte(n) Vertreter(in) der AG Cuba Sí in der Versammlung der Sprecherinnen und Sprecher der bundesweiten Zusammenschlüsse in der Partei DIE LINKE.
(5) Es wählt aus den in der AG Cuba Sí mitarbeitenden Mitgliedern der Partei DIE LINKE die Delegierten zum Bundesparteitag der Partei und den(die) Kandidaten(-in) der AG Cuba Sí für den Bundesausschuss der Partei DIE LINKE. Darüber hinaus wählt oder bestätigt das Bundestreffen die Vertreterinnen und Vertreter der AG im Netzwerk Cuba -Infomationsbüro-e.V. gemäß Artikel I. (5) dieser Satzung und in anderen bundesweit agierenden Gremien und Vereinen.
VIII. Schlussbestimmungen
(1) Mit der Annahme dieser Satzung werden die „Politisch-organisatorischen Grundsätze des Koordinierungsrates der AG Cuba Sí in der Partei DIE LINKE“ vom 28.10.2008 (aktualisierte Fassung vom 25.02.2011) und die „Arbeitsrichtlinien der AG Cuba Sí“ vom 27.10.2007 (aktualisierte Fassung vom 25.02.2011) außer Kraft gesetzt, und diese „Satzung der bundesweiten AG Cuba Sí in der Partei DIE LINKE“ tritt an ihre Stelle.
(2) Diese Satzung wurde vom Bundestreffen der Regionalgruppen der AG Cuba Sí in der Partei DIE LINKE am 30.10.2011 mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Cuba-Sí-Mitglieder angenommen und kann nur durch Beschluss eines Bundestreffens mit 2/3-Mehrheit geändert oder ergänzt werden.
Angenommen durch das Bundestreffen 2011 der AG Cuba Sí in der Partei DIE LINKE am Werbellinsee
Altenhof, am 30. Oktober 2011
Anhang | Größe |
---|---|
satzung_der_bundesweiten_ag_cuba_si.pdf | 77.27 KB |