21.11.2023 Druckversion

Klarer Richterspruch: „US-Blockade gegen Kuba verstößt gegen das Völkerrecht“

Das vom 16.-17.11.2023 stattgefundene Tribunal in Brüssel endete mit einer klaren Verurteilung der US-Blockade. Diese habe „direkt und indirekt zum Verlust zahlreicher Menschenleben geführt“.
Während der Anhörung zahlreicher Zeugen, die Opfer der US-Blockade wurden. Foto: cubainformacion.tv
Während der Anhörung zahlreicher Zeugen, die Opfer der US-Blockade wurden. Foto: cubainformacion.tv

In den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments waren mehr als 250 Teilnehmer aus 21 Staaten anwesend, vor allem aus der EU, USA, Kanada, China und Venezuela. Aus Kuba nahmen Vertreter des Parlaments und des Kubanischen Instituts für Völkerfreundschaft (ICAP) teil, darunter Parlamentspräsident Esteban Lazo Hernández und der ICAP-Vorsitzende Fernando Gonzalez Llort.

Zahlreiche Zeugen wurden gehört und umfangreiches Beweismaterial gesammelt. Das Richtergremium hörte die detaillierte Anklageschrift an und prüfte die Argumente zur Verteidigung der angeklagten US-Regierung.

Das Urteil - klar und deutlich

Ihr Urteil lautet: "Die umfassenden politischen und wirtschaftlichen Sanktionen, die seit 1960 gegen die Republik Kuba verhängt wurden verstoßen gegen das Völkerrecht." Dazu werden die einzelnen Rechtsgrundsätze aufgezählt, wie die UN-Charta, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Bestimmungen der Welthandelsorganisation sowie zahlreiche Grundsätze des Vertrags über die Europäische Union.

Das Richtergremium bestand aus fünf juristischen Fachleuten unter dem Vorsitz von Norman Paech (Völkerrecht und Menschenrechte, BRD), Simone Dioguardi (Internationales Handelsrecht, Italien), Ricardo Avelas (Verwaltungsrecht, Portugal), Dimitrios Kaltsonis (Staats- und Rechtstheorie, Griechenland) und Suzanne Adely (Menschenrechtsanwältin, National Lawyers Guild, USA). Zudem wirkte die deutsche Publizistin Daniela Dahn mit.

Chefankläger war der belgische Rechtsanwalt Jan Fermon, Präsident der Internationalen Vereinigung demokratischer Juristen (IADL). Zu seinem Team gehörten auch die Anwälte Nana Yaa Sernaah-Akoto Gyamfi (USA) und Antonio Segura Hernández (Spanien).

Die Urteilsbegründung

Die vorläufige Urteilsbegründung weist darauf hin, dass die USA seit 1960 ein immer umfassenderes Netz von Sanktionen gegen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in Kuba aufgebaut hätten, die die Lebensbedingungen der Bevölkerung massiv beeinträchtigten. Aufbauend auf dem "Trading with the Enemy Act" von 1917 hätten die US-Regierungen nach der Revolution in Kuba im Jahr 1959 eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen erlassen, bis in die heutige Zeit. Hierzu gehört die Aufnahme Kubas in die US-Liste der "State Sponsors of Terrorism".

Die Urteilsbegründung stellt fest: "Blockaden sind eine der heimtückischsten, illegalsten und illegitimsten Formen der Kriegsführung, auch wenn sie sich auf internationale Verträge und Gesetze berufen, um ihr Vorgehen zu tarnen." Dabei wird Art. II der Genfer Konvention von 1948 zitiert, in dem "die vorsätzliche Zufügung von Lebensbedingungen, die auf die vollständige oder teilweise physische Vernichtung einer Gruppe abzielen", als ein Akt des Völkermordes definiert ist.

Hierzu heißt es: "Die dramatischen und enormen Auswirkungen der Gesetze und Verordnungen, die seit mehr als 60 Jahren aufrechterhalten werden, zeigen auch, dass keine Blockade so umfassend, lang anhaltend und brutal gegen ein Volk war wie diejenige, die die USA gegen Kuba aufrechterhalten. Die Blockade hat direkt und indirekt zum Verlust zahlreicher Menschenleben geführt, und die Entscheidung der USA, diese Blockade aufrechtzuerhalten, solange das kubanische Volk nicht beschließt, sich zu beugen, zeigt, dass die USA entschlossen sind, Maßnahmen aufrechtzuerhalten, die darauf abzielen, langfristig die physische Zerstörung zumindest eines Teils des kubanischen Volkes zu bewirken. Eine solche Haltung könnte den Tatbestand des Völkermordes erfüllen."

Entschädigung für Kuba gefordert

Die Schlussfolgerung der Richter lautet: "Da die zahlreichen Sanktionen und die US-Gesetze, auf denen sie beruhen, rechtswidrig sind, müssen sie aufgehoben werden. Die USA müssen für den Schaden aufkommen, der dem kubanischen Staat, seinen Unternehmen und Bürgern entstanden ist."

Erklärung der Teilnehmer am Tribunal

„Die Solidaritätsbewegung für Kuba in Europa und der Europäischen Union, vertreten durch 263 Delegierte aus 21 Ländern, begrüßt das Urteil des Internationalen Tribunals gegen die Blockade Kubas, das am 16. und 17. November im Europaparlament in Brüssel abgehalten wurde. Die Richterinnen und Richter des Tribunals verurteilen die USA wegen Verbrechen gegen die Menschheit, die einen Genozid am kubanischen Volk nach sich ziehen könnten, und verpflichten sie, die Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade aufzuheben und die Opfer zu entschädigen.

Wir bekräftigen unser Engagement im Kampf gegen diese kriminelle Blockade und fordern die Streichung Kubas von der von den Vereinigten Staaten erstellten Liste der Länder, die den Terrorismus unterstützen.

Aus all diesen Gründen wird die Solidaritätsbewegung für Kuba weltweit koordinierte Aktionen mit verschiedenen Organisationen planen, um den Inhalt des oben genannten Urteils allen Institutionen und Akteuren der Zivilgesellschaft bekanntzumachen, um so den internationalen Druck zu erhöhen, der die US-Regierung schließlich dazu zwingen wird, diese schwerwiegende Menschenrechtsverletzung zu beenden.“

Redebeiträge von Zeugen und Richtern sind hier nachzulesen.

Quellen: amerika21.de, granma.cu, junge Welt, FG BRD-Kuba

Veröffentlicht in Gegen die Blockade | Tags: Blockade, Menschenrechte, Völkerrecht