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Notwendigkeit, die US-Blockade gegen Kuba zu beenden, heute mehr denn je: Es ist dringend, zu verhindern, dass Kuba zu einem stillen Gaza wird.

Justo Cruz/cubainformacion.tv

Am kommenden 27. Oktober wird Kuba den Vereinten Nationen erneut seine diplomatische Initiative vorlegen, deren Ziel es ist, die Vereinigten Staaten dazu zu bewegen, die ungerechte und unmenschliche Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade gegen die Insel zu beenden. Der offizielle Titel der Resolution lautet: „Notwendigkeit der Beendigung der von den Vereinigten Staaten von Amerika gegen Kuba verhängten Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade“.

Während im offiziellen englischen Titel der Vereinten Nationen das Wort „embargo“ erscheint, in der offiziellen spanischen Fassung ist von „bloqueo“ die Rede. Hinter diesem scheinbar unbedeutenden Unterschied steckt eine klare Absicht, auch wenn viele sie auf den ersten Blick nicht erkennen.

Es ist nicht dasselbe, einem Land ein Handelsembargo aufzuerlegen, wie es einer Blockade zu unterwerfen.

Es wird zunehmend schwieriger zu verstehen, dass es auf der Welt noch immer Menschen gibt, die sich bei der Beschreibung dieser Politik der Beschränkungen und Sanktionen, mit der aufeinanderfolgende US-Regierungen versuchen, das kubanische Volk zu ersticken, weiterhin des Wortes „Embargo“ statt „Blockade“ bedienen. Leider begehen auch einige linke Aktivisten und Politiker häufig diesen semantischen Fehler, ohne die verheerenden Folgen zu bedenken, die dies für den Kampf des kubanischen Volkes um die Aufhebung der Blockade haben kann.

Während das Wort „Embargo“ die Vorstellung eines Handelsverbots nahelegt, das ein Land einem anderen auferlegt, beispielsweise wenn die US-Regierung den Kauf kubanischer Produkte oder den Verkauf US-amerikanischer Produkte an Kuba verbietet, geht der Begriff „Blockade“ weit darüber hinaus. Er umfasst nicht nur Handelsbeschränkungen zwischen dem sanktionierten Land und demjenigen, das die Sanktionen verhängt, sondern auch Maßnahmen, die darauf abzielen, wirtschaftliche, finanzielle und Handelsbeziehungen mit Unternehmen und Finanzinstituten in Drittstaaten zu verhindern. Genau das geschieht in der Praxis mit Kuba.

Nehmen wir ein Beispiel. Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass die von den Vereinigten Staaten verhängte Blockade den Erwerb von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ersatzteilen für das kubanische Gesundheitssystem erschwert und in vielen Fällen sogar verhindert. Ein Beispiel dafür ist der Fall des spanischen Unternehmens Telstar.

Das genannte Unternehmen, das zur deutschen Syntegon-Gruppe gehört und seinen Sitz in Terrassa bei Barcelona hat, weigerte sich, ein Ersatzteil für ein medizinisches Gerät des Internationalen Orthopädischen Wissenschaftskomplexes Frank País in Havanna zu verkaufen. Es geht um ein einziges Ersatzteil, das ein kubanisches Krankenhaus benötigt, in dem auch Patienten aus anderen Teilen der Welt behandelt werden.

Diese Weigerung bedeutet nicht zwangsläufig, dass das spanische Unternehmen grundsätzlich nicht bereit wäre, das Ersatzteil nach Kuba zu verkaufen, und ebenso wenig, dass Spanien ein allgemeines Embargo gegen unser Land verhängt hätte. Das Unternehmen verkauft das Ersatzteil nicht nach Kuba, weil es befürchtet, vom US-Finanzministerium sanktioniert zu werden, so wie es bereits zahlreichen anderen Unternehmen in Europa und in verschiedenen Teilen der Welt ergangen ist.

Haben wir es also mit einem Handelsembargo oder mit einer Blockade zu tun?

Ein weiteres, noch anschaulicheres Beispiel ist folgendes: Erst vor wenigen Wochen teilte die US-Küstenwache offiziell mit, dass ihre Spezialeinheiten am 5. September auf hoher See zwischen Mexiko und Kuba den unter der Flagge der Komoren fahrenden Frachter Grace unter vorgehaltener Waffe geentert hätten. Das Schiff war Berichten zufolge auf dem Weg nach Kuba. Es wurde gewaltsam in den mexikanischen Hafen Progreso gebracht, wo nach Angaben der mexikanischen Marine Treibstoff in seinen Tanks gefunden wurde.

„Die hohe See ist kein Zufluchtsort für Gesetzlosigkeit“, erklärte der Kommandant der US-Küstenwache, Admiral Kevin Lunday. Als ihn jedoch ein Journalist der Zeitung La Jornada fragte, auf welcher Rechtsgrundlage das Schiff geentert worden sei, ließ der US-Militär die Frage unbeantwortet.

Der stellvertretende kubanische Außenminister Carlos Fernández de Cossío bezeichnete diese Beschlagnahmungen als „Piraterie“ und schrieb, es sei „illegal, unmoralisch und kriminell, ein ganzes Volk aus politischen Gründen durch kollektive Bestrafung wirtschaftlich zu ersticken“.

Diese Aktion geht über ein Embargo und sogar über eine bloße Handelsblockade hinaus. In diesem Fall würden wir von einer Seeblockade sprechen, von einem Akt moderner Piraterie. Die Vereinigten Staaten haben nicht automatisch das Recht, ein ausländisches Schiff zu beschlagnahmen, nur weil es Öl nach Kuba transportiert. Es ist eine Sache, wenn die USA ihren eigenen Unternehmen den Handel mit Kuba verbieten, und eine ganz andere, ob sie dieses Verbot einem Schiff eines anderen Landes auf hoher See auferlegen dürfen.

Nach internationalem Recht und insbesondere nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) unterliegen Schiffe auf hoher See grundsätzlich der Hoheitsgewalt des Staates, dessen Flagge sie führen. Die Vereinigten Staaten dürfen solche Schiffe nicht willkürlich entern und beschlagnahmen, erst recht nicht, wenn sie sich in Gewässern befinden, die der Hoheitsgewalt eines anderen Landes unterstehen.

Darüber hinaus erklärt die eigene Nationale Ozean- und Atmosphärenbehörde der Vereinigten Staaten (NOAA), dass Eingriffe der US-Küstenwache auf Schiffen unter ausländischer Flagge außerhalb der Gewässer unter US-amerikanischer Hoheitsgewalt normalerweise die Zustimmung des Flaggenstaates voraussetzen, sofern keine anerkannte Ausnahme nach internationalem Recht greift. Die entscheidende Frage lautet also, ob in diesem Fall eine solche Ausnahme vorlag.

Selbst eine 2026 in Just Security veröffentlichte Analyse zu den US-amerikanischen Maßnahmen, mit denen die Ölversorgung Kubas verhindert werden soll, stellt infrage, ob nationale Sanktionen für sich genommen eine rechtliche Ermächtigung darstellen können, um auf See Zwangsmaßnahmen gegen Drittstaaten auszuüben.

Wo ist also die Rechtsgrundlage, die die Beschlagnahmung von Eigentum eines anderen Landes rechtfertigt?

Wozu gibt es das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ), wenn Länder wie die Vereinigten Staaten es nicht respektieren?

Wozu gibt es dann überhaupt die Vereinten Nationen?

Wenn die Europäische Union eine Rechtsposition vertritt, die sich gegen die extraterritoriale Anwendung der Gesetze von Drittstaaten richtet, und seit 1996 über das sogenannte Blocking Statute verfügt, das europäische Wirtschaftsteilnehmer ausdrücklich vor bestimmten extraterritorialen Auswirkungen US-amerikanischer Sanktionen schützen soll, wie ist es dann möglich, dass die Regierung Trump ihre Sanktionen und Beschränkungen weiterhin völlig ungestraft gegen europäische Unternehmen durchsetzt?

Wie ist es möglich, dass die Regierung von Donald Trump weiterhin verhindern darf, dass Öl nach Kuba gelangt, obwohl sie genau weiß, welche katastrophalen Folgen dies für das Leben der kubanischen Bevölkerung hat?

Am 30. März 2026 veröffentlichte BBC News Mundo eine Schlagzeile, aus der ich zitiere: „Ein russischer Öltanker erreicht Kuba mit Trumps Genehmigung – mitten in der US-Blockade gegen die Insel.“

Mit dieser Schlagzeile bezog sich das Medium auf die Ankunft des russischen Schiffes Anatoly Kolodkin im Hafen von Matanzas. Es transportierte eine humanitäre Lieferung von 100.000 Tonnen Rohöl, was etwa 730.000 Barrel Öl entspricht. Achten wir auf die Formulierung: „mit Trumps Genehmigung“.

Wie weit sind wir als internationale Gemeinschaft gekommen, wenn wir zulassen, dass Trump nach Belieben den Ölhandel mit Kuba verbietet?

Diese Lieferung war die erste, die Kuba erreichte, nachdem Präsident Donald Trump im Januar der ganzen Welt kategorisch und ausnahmslos verboten hatte, Öl an die Insel zu verkaufen. Den damals verbreiteten Informationen zufolge hatte Kuba seit diesem Zeit-punkt keine weitere Öllieferung aus dem Ausland erhalten.

Die Treibstoffblockade gegen Kuba stützt sich den veröffentlichten Informationen zufolge auf die Executive Order 14380, die am 29. Januar unterzeichnet wurde und ausländischen Unternehmen mit Sanktionen droht, wenn sie in den Energie-, Bergbau-, Finanz- und Verteidigungssektoren Kubas tätig sind.

Mexiko, damals der wichtigste Öllieferant der Insel, setzte seine Lieferungen bereits zwei Tage zuvor aus. Im Februar und im Mai kehrten zwei russische Tanker, die Treibstoff nach Kuba transportierten, aus Angst vor Sanktionen um.

US-Außenminister Marco Rubio äußerte sich dazu folgendermaßen, ich zitiere: „Was wir ihnen zu zeigen versuchen, ist, dass es keine Schlupflöcher gibt … Jedes Mal, wenn sie einen neuen Mechanismus entwickeln, um sich irgendwie durchzuschlängeln, machen wir ihn einfach dicht.“

Europäische und kanadische Unternehmen gehörten zu den ersten, die von dieser Executive Order betroffen waren. Wenige Tage später kündigte das kanadische Unternehmen Sherritt, der größte ausländische Investor auf der Insel, an, seine Nickel- und Kobaltgewinnung in Kuba einzustellen. Die spanischen Hotelketten Meliá und Iberostar stellten ihren Betrieb in mehr als 27 Hotels ein.

Wir sprechen längst nicht mehr nur von wirtschaftlicher Erdrosselung. Die Trump-Regierung erstickt das kubanische Volk buch-stäblich. Die US-Regierung lässt dem kubanischen Volk keine Luft zum Atmen.

Die Folgen werfen schwerwiegende Fragen im Hinblick auf das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte auf. Kollektivstrafen sind nach dem humanitären Völkerrecht verboten und können, wenn die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ein Kriegsverbrechen darstellen. Auch die internationalen Menschenrechtsstandards verlangen, dass die Zivilbevölkerung geschützt wird und ihr keine unterschiedslos wirkenden Leiden aufgrund politischer Entscheidungen auferlegt werden, auf die sie keinen Einfluss hat.

Unschuldige Menschen für Handlungen zu bestrafen, die sie nicht begangen haben, verletzt grundlegende Prinzipien der Gerechtigkeit und der individuellen Ver-antwortlichkeit. Genau das geschieht mit dem kubanischen Volk.

Die Vereinigten Staaten diktieren ihre Bedingungen, und viele Regierungen auf der Welt scheinen sich ihnen zu beugen, obwohl es Resolutionen und Verträge gibt, die von den Vereinten Nationen unterstützt werden, einseitige Zwangsmaßnahmen verurteilen und die Zivilbevölkerung vor den Folgen von Sanktionen schützen. Verschiedene Vertreter der Vereinten Nationen haben wiederholt vor den Auswirkungen solcher Zwangsmaßnahmen gewarnt, wenn diese der Bevölkerung den Zugang zu lebensnotwendigen Gütern wie Lebensmitteln, Medikamenten, Treibstoff, Wasser und Strom nehmen.

Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, erklärte im Juni 2026, dass die Sanktionen und Zwangsmaßnahmen der Vereinigten Staaten gegen Kuba weitreichende Schäden verursachten, die Bevölkerung erstickten und Menschenleben gefährdeten. Er forderte deshalb ihre sofortige Aufhebung. Außerdem prangerte er den gravierenden Mangel an Medikamenten und grundlegenden medizinischen Materialien an, der die Notaufnahmen, Intensivstationen sowie die Versorgungs-kette für Impfstoffe und Blutprodukte des kubanischen Gesundheitssystems beeinträchtigt.

Den in diesem Zusammenhang veröffentlichten Zahlen zufolge haben die Beschränkungen den Mangel an fossilen Brennstoffen verschärft und zu lang anhaltenden Stromausfällen geführt. Diese beeinträchtigen die Trinkwasserversorgung – mehr als 80 Prozent der Wasserförderung sind von Strom abhängig – sowie den Betrieb der Gesundheitsdienste. Darüber hinaus wurden schwerwiegende Folgen für die öffentliche Gesundheit festgestellt: eine Kindersterblichkeit von nahezu zehn Todesfällen je 1.000 Lebendgeburten, ein Rückgang der Nahrungsmittelproduktion um 60 Prozent und Medikamentenbestände, die lediglich 30 Prozent des normalen Niveaus erreichen.

Im August warnten Experten der Vereinten Nationen davor, dass Kuba Gefahr laufe, zu einem „stillen Gaza“ zu werden. Trotz all dieser Fakten erklärte der deutsche Außenminister Johann Wadephul im Juni dieses Jahres, er sehe keine US-amerikanische Blockade gegen Kuba. Voraussetzung für mehr Wohlstand der Kubaner sei vielmehr eine bessere Regierungsführung des Landes.

Der deutsche Minister äußerte sich in dem Wissen, dass sich sein Land stets der überwältigenden Mehrheit der Staaten angeschlossen hatte, die mit ihrer Stimme die Notwendigkeit einer Beendigung der US-Blockade unterstützten. Bei der Abstimmung im Jahr 2025 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen erneut die Resolution zur Beendigung des US-amerikanischen Embargos gegen Kuba: 165 Staaten stimmten dafür, sieben dagegen und zwölf enthielten sich.

Im Jahr 2024 hatte das Abstimmungsergebnis noch bei 187 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung gelegen. Es fällt auf, dass sowohl die Zahl der Staaten, die gegen die Resolution stimmten, als auch die Zahl der Enthaltungen deutlich gestiegen ist, auch wenn beide Zahlen im Vergleich zur Zahl der unterstützenden Staaten weiterhin gering sind. Natürlich haben auch die „diplomatischen“ Bemühungen der Vereinigten Staaten zugenommen, diese Abstimmungsergebnisse zu verändern.

Im Zusammenhang mit der Abstimmung vom 29. Oktober 2025 berichtete die Nachrichtenagentur Reuters in einer Reportage aus den Vereinten Nationen, Washington habe diplomatische Anstrengungen unternommen, um Staaten zur Änderung ihres Abstimmungsverhaltens zu bewegen. Dabei sei es gelungen, mehrere Länder dazu zu bringen, sich den Vereinigten Staaten und Israel anzu-schließen und gegen die Resolution zu stimmen.

Der stellvertretende kubanische Außenminister Carlos Fernández de Cossío erklärte seinerseits, der Druck der Vereinigten Staaten sei außergewöhnlich stark gewesen. Bloomberg berichtete am selben Tag in einem Artikel über eine US-amerikanische diplomatische Kampagne, die darauf abzielte, die Unterstützung für die Resolution zu verringern. Die Schlagzeile lautete, die Vereinigten Staaten hätten 16 Länder dazu bewegt, ihre Stimme zu ändern.

Einige Beobachter sprechen von Drohungen und Erpressung. Das rechtlich besonders problematische Verhalten besteht nicht allein darin, dass die Vereinigten Staaten beschließen, nicht mit Kuba Handel zu treiben. Problematisch ist vielmehr, dass sie ihre wirtschaftliche und finanzielle Macht einsetzen, um die Entscheidungen von Drittstaaten und ausländischen Unternehmen zu beeinflussen und unter Druck zu setzen.

Der deutsche Außenminister gibt bereits Hinweise darauf, welche Position seine Regierung bei der bevorstehenden Abstimmung einnehmen könnte. Wie Deutschland könnten auch andere Länder dem mögliche Druck der US-amerikanischen „Diplomatie“ letztlich nachgeben.

Als wären die Leiden des kubanischen Volkes nicht bereits schlimm genug, hat sich derzeit eine Gruppe in Kuba geborener Bürger eine Kampagne ausgedacht, die ich angesichts der Lage, in der sich das Land befindet und die wir zuvor beschrieben haben, für äußerst makaber halte.

Diese Personen, die sich selbst als „prodemokratisch“ bezeichnen, machen die kubanische Regierung für das Elend der Bevölkerung verantwortlich. Gleichzeitig fordern sie die 165 Länder, die im vergangenen Jahr für die Resolution „Notwendigkeit der Beendigung der von den Vereinigten Staaten von Amerika gegen Kuba verhängten Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade“ gestimmt haben, dazu auf, sich diesmal der Stimme zu enthalten oder gegen die Resolution zu stimmen.

Mit anderen Worten: Diese „Prodemokraten“ verlangen von der Welt, zuzulassen, dass ein Volk weiterhin erstickt und kollektiv bestraft wird – und zwar ihr eigenes Volk. Um diese Schande zu rechtfertigen, wollen sie erreichen, dass sich die Länder, die sie unterstützen, jenen anschließen, die stets gegen die Resolution gestimmt haben: den Vereinigten Staaten und Israel oder jenen, die sich dieser Gruppe 2025 angeschlossen haben, wie das Argentinien unter Milei.

Seit 1992 verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen Resolutionen, in denen die Beendigung der US-amerikanischen Blockade gegen Kuba gefordert wird. Doch diese in Kuba geborenen Demokraten scheinen dafür einzutreten, dass das Leiden weitergeht oder, schlimmstenfalls, dass der Konflikt durch eine Militärinvasion gelöst wird, wie es in Vietnam, Irak, Afghanistan oder Libyen geschehen ist. Das nennen sie „Patria y Vida“ – „Vaterland und Leben“.

Das Perverse an dieser Initiative ist, dass ihre Initiatoren versuchen, der Welt weiszumachen, sie sprächen im Namen des kubanischen Volkes.

Wo auf der Welt hat man so etwas schon erlebt: dass ein Bürger fordert, die eigene Nation zu ersticken, und dies im Namen der Demokratie tut, als wäre die Mehrheit seiner Landsleute damit einverstanden?

Die Verabschiedung dieser Resolution beschränkt sich nicht darauf, die Aufhebung des US-blockade zu fordern. Sie fordert die Staaten außerdem dazu auf, keine Maßnahmen zu erlassen oder anzuwenden, deren extraterritoriale Auswirkungen ihre eigene Souveränität sowie die Freiheit des Handels und der Schifffahrt beeinträchtigen.

Es ist höchste Zeit, dafür zu sorgen, dass ein einseitiges System wirtschaftlichen, kommerziellen und finanziellen Zwangs nicht länger bestehen bleibt – ein System, das extraterritoriale Maßnahmen und Sekundärsanktionen umfasst, mit denen Drittstaaten und ihre Unternehmen davon abgehalten oder daran gehindert werden sollen, bestimmte Wirtschaftsbeziehungen mit Kuba zu unterhalten.

Wir müssen verhindern, dass Kuba zu einem stillen Gaza gemacht wird.
Es ist höchste Zeit.


Justo Cruz
 

Der Artikel erschien ursprünglich am 23.10.2026 auf dem Portal cubainformación in spanischer Sprache.

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