Spendenkonto

Die Hälfte zahlt das Finanzamt: Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.

 

Alle Spenden für Cuba Sí kommen unseren Kampagnen "Milch für Kubas Kinder", "Kuba muss überleben" oder "Kuba muss überleben/Gesundheitswesen" zugute:

Sonderspendenkonto beim Parteivorstand der Partei
DIE LINKE/Cuba Sí

Empfänger: DIE LINKE/Cuba Si

IBAN: DE06 1005 0000 0013 2222 10

BIC/SWIFT-Code: BE LA DE BE XXX

Bitte unbedingt beachten: Immer den Verwendungszweck "Milch für Kubas Kinder", "Kuba muss überleben" oder "Kuba muss überleben/Gesundheitswesen" ohne weitere Zusätze (!) angeben!

Falls eine Spendenquittung gewünscht wird, bitte in der Überweisung vermerken und Adresse angeben.

Cuba Sí nimmt auch Sachspenden für die Projekte entgegen und schickt diese regelmäßig von Berlin per Container nach Kuba. Die Spenden werden entweder direkt in Berlin oder in den einzelnen Regionalgruppen angenommen. Die Liste der aktuell benötigten Sachspenden ist in diesem Faltblatt abgedruckt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!